15.08.2016, 15:35
Folgender Fall:
Ein Arbeitnehmer scheidet zum Jahresende 00 aus und erhält im Folgejahr 01 eine Abfindung ausgezahlt.
Außer der Abfindung bezieht er nur ALG1.
Unter Berücksichtigung von Abfindung und ALG1 gibt es keine Zusammenballung der Einkünfte.
Im Jahr 02 gewinnt der AN seinen Prozess gegen die Arbeitsagentur und es muss im ALG1 für 01 nachgezahlt werden. Wäre das ALG1 in 01 in voller Höhe geflossen, läge eine Zusammenballung der Einkünfte vor.
(Zur Vollständigkeit. Der Stpfl. hat einen Ehegatten welcher in 01 Bruttolohn und ebenfalls ALG1 bezieht).
Gibt es eine Chance, dass der AN doch in den Genuß des Fünftelregelung kommen kann? Es wäre immerhin eine steuerliche Auswirkung von knapp 2.000 Euro.
Ein Arbeitnehmer scheidet zum Jahresende 00 aus und erhält im Folgejahr 01 eine Abfindung ausgezahlt.
Außer der Abfindung bezieht er nur ALG1.
Unter Berücksichtigung von Abfindung und ALG1 gibt es keine Zusammenballung der Einkünfte.
Im Jahr 02 gewinnt der AN seinen Prozess gegen die Arbeitsagentur und es muss im ALG1 für 01 nachgezahlt werden. Wäre das ALG1 in 01 in voller Höhe geflossen, läge eine Zusammenballung der Einkünfte vor.
(Zur Vollständigkeit. Der Stpfl. hat einen Ehegatten welcher in 01 Bruttolohn und ebenfalls ALG1 bezieht).
Gibt es eine Chance, dass der AN doch in den Genuß des Fünftelregelung kommen kann? Es wäre immerhin eine steuerliche Auswirkung von knapp 2.000 Euro.