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Lohnabrechnung § 1 Abs. 1 Satz 2 SvEV
15.06.2016, 14:09
Beitrag: #2
RE: Lohnabrechnung § 1 Abs. 1 Satz 2 SvEV
(15.06.2016 11:53)tolledeu schrieb:  Für mich heisst das, ist die Betriebsfeier, der Geburtstagsstrauß, der Tankgutschein, die Gesundheitsführsorge etc. nicht auf dem Lohnzettel fällt SV an.
Das Gesetz spricht von
"Einnahmen, laufende Zulagen, Zuschläge, Zuschüsse sowie ähnliche Einnahmen, die zusätzlich zu Löhnen oder Gehältern gewährt werden"
Das sehe ich bei den von Dir aufgeführten Zuwendungen nicht gegeben -> das sind alles keine "Einnahmen".
Auch der Tankgutschein ist nur ein "Sachbezug" und keine "Einnahme".
Darum hat sich in diesem Jahr bei uns noch kein SV-Prüfer gekümmert.
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RE: Lohnabrechnung § 1 Abs. 1 Satz 2 SvEV - tosch - 15.06.2016 14:09

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