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Vorsteuerabzug bei falsch bezeichneter Umsatzsteuer
11.05.2016, 15:31
Beitrag: #6
RE: Vorsteuerabzug bei falsch bezeichneter Umsatzsteuer
ja, das ist berechtigt. Trotzdem habe ich die Empfehlung gegeben, bis zur Vorleage einer berichtigten Rechnung nur den Nettobetrag zu bezahlen. Wegen solcher Sachen elendlange Streitigkeiten mit dem FA führen, lohnt sich nicht.

schönen Tag noch

phönix
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RE: Vorsteuerabzug bei falsch bezeichneter Umsatzsteuer - phönix - 11.05.2016 15:31

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