Progressionsvorbehalt oder Einkünfte
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28.02.2008, 10:40
Beitrag: #16
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RE: Progressionsvorbehalt oder Einkünfte
Hallo,
man hat in einem ähnlichen Fall sogar mal argumentiert, dass Deutschland noch nicht einmal den Progressionsvorbehalt anwenden dürfte. Grund: Bei Ansässigkeit im anderen Land fehlt laut DBA der Passus, dass der andere Staat den Progressionsvorbehalt anwenden darf. §32b Abs. 1 Nr. 2 EStG wäre verfassungswidrig. Der BFH entschied jedoch pro-fiskalisch. Hier das Urteil: BFH-Urteil vom 19.12.2001 Vielleicht hilft es aber bei Deiner Argumentation. Gruß, Andreas |
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