Vorsteuerabzug bei falsch bezeichneter Umsatzsteuer
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10.05.2016, 16:12
Beitrag: #2
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RE: Vorsteuerabzug bei falsch bezeichneter Umsatzsteuer
Hallo,
ich würde hier nach dem Gestzeswortlaut gehen. In § 14 Abs. 4 UStG sind alle Tatbestandsmerkmale einer ordnungsgemäßen Rechnung aufgezählt. Da steht nichts von richtiger Bezeichnung der USt. Sofern alles erfüllt ist, hätte ich hier keine Probleme mit dem Vorsteuerabzug. |
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Vorsteuerabzug bei falsch bezeichneter Umsatzsteuer - phönix - 10.05.2016, 12:04
RE: Vorsteuerabzug bei falsch bezeichneter Umsatzsteuer - Eisvogel - 10.05.2016 16:12
Vorsteuerabzug bei falsch bezeichneter Umsatzsteuer - taxpert - 11.05.2016, 06:57
RE: Vorsteuerabzug bei falsch bezeichneter Umsatzsteuer - phönix - 11.05.2016, 10:35
Vorsteuerabzug bei falsch bezeichneter Umsatzsteuer - taxpert - 11.05.2016, 15:29
RE: Vorsteuerabzug bei falsch bezeichneter Umsatzsteuer - phönix - 11.05.2016, 15:31
Vorsteuerabzug bei falsch bezeichneter Umsatzsteuer - showbee - 11.05.2016, 17:18
RE: Vorsteuerabzug bei falsch bezeichneter Umsatzsteuer - Opa - 11.05.2016, 19:07
Vorsteuerabzug bei falsch bezeichneter Umsatzsteuer - showbee - 11.05.2016, 19:26
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