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Vorsteuerabzug bei falsch bezeichneter Umsatzsteuer
10.05.2016, 16:12
Beitrag: #2
RE: Vorsteuerabzug bei falsch bezeichneter Umsatzsteuer
Hallo,
ich würde hier nach dem Gestzeswortlaut gehen. In § 14 Abs. 4 UStG sind alle Tatbestandsmerkmale einer ordnungsgemäßen Rechnung aufgezählt. Da steht nichts von richtiger Bezeichnung der USt. Sofern alles erfüllt ist, hätte ich hier keine Probleme mit dem Vorsteuerabzug.
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RE: Vorsteuerabzug bei falsch bezeichneter Umsatzsteuer - Eisvogel - 10.05.2016 16:12

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