Vorsteuerabzug bei falsch bezeichneter Umsatzsteuer
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10.05.2016, 12:04
Beitrag: #1
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Vorsteuerabzug bei falsch bezeichneter Umsatzsteuer
Es geht bei einem Mandanten eine Rechnung eines deutschen Lieferanten ein, in der die Umsatzsteuer 19% des Lieferanten als „Ausgangsteuer 19%“ bezeichnet ist. Es stellt sich die Frage, ob trotz der falschen Bezeichnung ein Vorsteuerabzug zu gewähren ist. Der Lieferant behauptet, dass die Rechnung nicht geändert werden kann, da sie durch das EDV-System so vorgegeben wird.
In den einschlägigen Kommentierungen finde ich keine direkten Hinweis auf vergleichbare Fälle. Es wird eigentlich immer nur der Hinweis auf ausländische Bezeichnungen der Umsatzsteuer gebracht. Hier handelt es sich allerdings nicht um eine ausländische Bezeichnung der Umsatzsteuer, sondern um eine abweichende deutschsprachige Bezeichnung der deutschen Umsatzsteuer durch einen deutschen Lieferanten. Ich hatte zunächst empfohlen, aus Sicherheitsgründen nur den Nettobetrag der Rechnung zu bezahlen, bin mir aber nicht sicher, ob man hier vielleicht sogar mit Kanonen auf Spatzen schießt. Hat einer von euch eine Idee, wie man hier sinnvoll agiert? schönen Tag noch phönix |
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Vorsteuerabzug bei falsch bezeichneter Umsatzsteuer - phönix - 10.05.2016 12:04
RE: Vorsteuerabzug bei falsch bezeichneter Umsatzsteuer - Eisvogel - 10.05.2016, 16:12
Vorsteuerabzug bei falsch bezeichneter Umsatzsteuer - taxpert - 11.05.2016, 06:57
RE: Vorsteuerabzug bei falsch bezeichneter Umsatzsteuer - phönix - 11.05.2016, 10:35
Vorsteuerabzug bei falsch bezeichneter Umsatzsteuer - taxpert - 11.05.2016, 15:29
RE: Vorsteuerabzug bei falsch bezeichneter Umsatzsteuer - phönix - 11.05.2016, 15:31
Vorsteuerabzug bei falsch bezeichneter Umsatzsteuer - showbee - 11.05.2016, 17:18
RE: Vorsteuerabzug bei falsch bezeichneter Umsatzsteuer - Opa - 11.05.2016, 19:07
Vorsteuerabzug bei falsch bezeichneter Umsatzsteuer - showbee - 11.05.2016, 19:26
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