Progressionsvorbehalt oder Einkünfte
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28.02.2008, 10:29
Beitrag: #15
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RE: Progressionsvorbehalt oder Einkünfte
Hallo Ulrike,
na wenn die Einkünfte nach Wegzug erfolgten, hat das FA ganz einfach Unrecht und sollte vor dem FG keine Chance haben. Allerdings musst Du richtig argumentieren. Es ist vollkommen egal, ob Art. 15 oder 17 DBA zutrifft. Argumentiere, dass die Schweiz Ansässigkeitsstaat ab Wegzug ist und verweise sie auf Art. 4 Abs. 5 DBA. Demnach hat die Schweiz die Pflicht, die Doppelbesteuerung zu vermeiden und Art. 24 Abs. 1 DBA fällt ausser Acht. Gruß, Andreas |
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