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Einzelveranlagung/getrennte Veranlagung
01.06.2007, 14:02 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01.06.2007 21:15 von Hans-Christian.)
Beitrag: #7
RE: Einzelveranlagung/getrennte Veranlagung
zaunkönig schrieb:Hallo,

ich denke, die Formulierung des § 26 ist diesbezüglich klar und eindeutig.

Man kann es allerdings auch aus dem Sprachgebrauch her ableiten.
Eine getrennte Veranlagung setzt voraus, dass hier auch eine Zusammenveranlagung vorgenommen werden kann. Zusammen veranlagt werden aber nur mehrere Personen, mindestens zwei. Wollen diese nun nicht gemeinsam (zusammen) veranlagt werden, so geht halt nur eine getrennte Veranlagung.

Eine Einzelveranlagung ist immer die Veranlagung eines Einzelnen, also einer Person, der die Voraussetzung der gemeinsen Veranlagung fehlen.


Zieht man sich den § 25 EStG hinzu, wird das noch deutlicher als aus dem § 26 EStG.

Hallo

ich geh ja im Falle von Veranlagung da sogar mit, zumal es um nichts dabei geht.

Interessant wäre nur das Verhalten des FA, wenn eine Einzel- anstelle einer getrennten abgegeben wird, mit den entsprechenden Vermerken getrennt seit "VZ".

FA wertet dann vermutlich einfach als getrennte. Liegt ja kein Beschwer vor.

Interessanter ist für mich wirklich die Frage, ist etwas beantragbar, was nicht ausdrücklich verboten ist. Insofern wollte ich nur die Diskussion anschieben.

Sie läßt sich nur an konkreten Beispielen führen. z.B. §35a, aber das war ja mal angeregt.

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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RE: Einzelveranlagung/getrennte Veranlagung - Hans-Christian - 01.06.2007 14:02

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