Progressionsvorbehalt oder Einkünfte
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26.02.2008, 22:24
Beitrag: #13
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RE: Progressionsvorbehalt oder Einkünfte
Hallo,
die Ehefrau ist doch im September aus Deutschland weggezogen. Hat sie denn den Wohnsitz in D aufgegeben? Irgendwo wird geschrieben, dass sie sich abgemeldet hat. Die Meldung bei der Gemeinde ist zwar unerheblich, es ist jedoch ein Indiz dafür, dass sie ihren Wohnsitz und somit die unbeschränkte Steuerpflicht im September aufgegeben hat. Ist das so? Das geht soweit ich den undurchsichtigen Thread überhaupt blicke, nicht eindeutig aus dem Sachverhalt hervor. Wenn das der Fall ist, gilt für die Zeit ab Wegzugsdatum: Die Schweiz ist Ansässigkeitsstaat nach DBA. Folge: Die Schweiz muss die Doppelbesteuerung vermeiden nach Art. 24 Abs. 2 DBA Schweiz. Deutschland kann die Einkünfte aus der Schweiz in 2006 im Rahmen des §32b Abs. 1 Nr. 2 EStG berücksichtigen. Und selbst wenn sie den Wohnsitz nicht in D aufgegeben hat, ist m.E. die Schweiz trotzdem Ansässigkeitsstaat ab Wegzugsdatum. Schließlich ist das Kind mit in die Schweiz gezogen und sie arbeitet in der Schweiz. Also: Persönlicher und wirtschaftlicher Lebensmittelpunkt liegt in der Schweiz. Dann gilt für die Schweizer Einkünfte §32b Abs. 1 Nr. 3 EStG. Es kommt also darauf an, in welcher Zeit sie die Einkünfte aus der Schweiz erzielt hat. Das sehe ich hier leider auch nicht aus dem Sachverhalt oder steht das irgendwo? Gruß, Andreas |
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