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§ 46 (2) EStG
11.02.2016, 11:26
Beitrag: #1
§ 46 (2) EStG
Es geht um 2010. Also 4 Jahre f. Antragsveranlagung abgelaufen.

Aber EM ganzjährig ALG und EF StKl 5 (fragt mich nicht warum).

Nach 46 (2) 1.: kein Problem die Erklärung nachzuholen, da ALG ü. 410,-. Nun ist aber eine getrennte Veranlagung günstiger. Für den EM kein Problem, aber keine Auswirkung. EF zwar StKl. 5, aber nach 46 (2) 3a nur eine Veranlagung, wenn "beide Arbeitslohn bezogen haben". Hat EM aber nicht. Kann ich trotzdem eine getrennte Veranlagung durchführen?
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§ 46 (2) EStG - Opa - 11.02.2016 11:26
RE: § 46 (2) EStG - showbee - 11.02.2016, 14:51
RE: § 46 (2) EStG - Opa - 12.02.2016, 09:59

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