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AEAO
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17.12.2015, 10:29
Beitrag: #1
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AEAO
Hallo,
gilt der AEAO eigentlich nicht für die GewSt? Konkret geht es um den hälftigen Erlass von Säumniszuschlägen nach AEAO zu § 240. Eben mit einer Gemeinde telefoniert und die meinten, dass sie das grundsätzlich nicht machen würden. |
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AEAO - Eisvogel - 17.12.2015 10:29
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