Rücknahme einer Stererklärung???
|
06.10.2015, 08:35
Beitrag: #19
|
|||
|
|||
RE: Rücknahme einer Stererklärung???
Wir hatten den Vorteil, dass wir mehr wussten, als der Berater (z.B. aus Vernehmungsprotokollen der Polizei
![]() Er hatte die Wahl zwischen Pest und Cholera! Entweder ein Bußgeld wegen der Feststellungen der BNV zu riskieren oder abzuschätzen was droht, wenn man als wissentlicher Nichtunternehmer VoSt-Überhänge in 5-stelliger Höhe geltend macht und auf sein Privatkonto überweisen lässt UND wegen Verstoßes gegen §154 AO Geldwäsche im Raum steht! taxpert Nehmt das Leben nicht so ernst. Man kommt sowieso nicht lebend raus!!!! "Yeah, I'm the taxman And you're working for no one but me" (The Beatles, Taxman, Revolver) |
|||
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste