Rücknahme einer Stererklärung???
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30.09.2015, 09:51
Beitrag: #10
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RE: Rücknahme einer Stererklärung???
Das wäre noch abenteuerlicher, denn die Tat ist vollendet, wenn die falsche Erklärung beim Amt ist. Eine "tätige Reue" kennt die AO nur iSd Selbstanzeige.
Vielleicht hat der Stpfl auch ein bilanzielles Problem (§ 4 Abs. 2 EStG) und er denkt, so könne er umfangreich anders bilanzieren? |
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