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Rücknahme einer Stererklärung???
30.09.2015, 07:40
Beitrag: #8
RE: Rücknahme einer Stererklärung???
Selbst eine Willenserklärung kann man nur zurücknehmen, bis sie dem Empfänger bekannt ist. Und die Steuererklärung ging ohne Widerruf ein. Daher nada...

Hmm, wenn ich den § 119 BGB lese, dann dämmert mir das was. Wenn er behauptet, dass er NIEEEE so eine falsche Steuererklärung abgeben wollte, da sie bei vernünftiger Würdigung falsch ist und ihm das erst jetzt bewusst wird, dann reicht es nach § 121 BGB für die Rücknahme wenn er die Rücknahme unverzüglich nach bekannt werden der Gründe erklärt. Fazit wäre dann, dass die man ihm aus der Steuererklärung keine Nachteile wie Steuerhinterziehung oder ähnliches andichten kann.

Ich geh da aber eher mit Showbee konform, denn die Steuererklärung ist, zumindest überwiegend, eine Wissenserklärung. Die kann man nicht zurücknehmen.

»Ich schwöre, dass ich mein Amt nach bestem Wissen und Können führen, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die Landesverfassung und das Recht achten und verteidigen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.«
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RE: Rücknahme einer Stererklärung??? - Meandor - 30.09.2015 07:40

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