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Rücknahme einer Stererklärung???
29.09.2015, 12:39
Beitrag: #4
RE: Rücknahme einer Stererklärung???
Da die Erklärung offenbar unter VdN steht, kann der Steuerpflichtige nach § 164 Abs. 2 Satz 2 AO die Aufhebung der Festsetzung beantragen, aber eine Rücknahme der Steuererklärung ist vom Gesetzgeber (meines Wissens) nirgendwo vorgesehen.

Und selbst wenn es ein Antrag auf Aufhebung der Festsetzung ist, hat das Finanzamt diesen Antrag zu prüfen, und sofern keine Gründe vorgebracht werden, die die Aufhebung rechtfertigen würden, bleibt die Festsetzung bestehen.

Warum will er eigentlich die Rücknahme der Erklärung? Die Feststellungen der BNV Prüfung sind doch da. Selbst wenn die Erklärung zurückgenommen werden könnte, dann würde man ihn erneut zur Abgabe auffordern und im Zweifel anhand der Prüfungsergebnisse schätzen. Versteh ich nicht...

»Ich schwöre, dass ich mein Amt nach bestem Wissen und Können führen, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die Landesverfassung und das Recht achten und verteidigen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.«
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RE: Rücknahme einer Stererklärung??? - Meandor - 29.09.2015 12:39

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