Rücknahme einer Stererklärung???
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29.09.2015, 12:30
Beitrag: #3
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RE: Rücknahme einer Stererklärung???
(29.09.2015 08:52)Meandor schrieb: Wenn keine Abgabepflicht besteht ist die Abgabe der Steuererklärung ja "nur" ein Antrag auf Veranlagung. Den Antrag kann man auch zurücknehmen, dafür muss die Festsetzung die auf Grund des Antrages ergangen ist aber noch änderbar sein.Es wäre schön, wenn es so einfach wäre! Keine Antrags- sondern Pflichtveranlagung! Vor BNV Verlust aus Gewerbe 10.000 Euro, nach BNV Gewinn aus Gewerbe 30.000 Euro! taxpert Nehmt das Leben nicht so ernst. Man kommt sowieso nicht lebend raus!!!! "Yeah, I'm the taxman And you're working for no one but me" (The Beatles, Taxman, Revolver) |
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