Rücknahme einer Stererklärung???
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29.09.2015, 08:52
Beitrag: #2
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RE: Rücknahme einer Stererklärung???
Wenn keine Abgabepflicht besteht ist die Abgabe der Steuererklärung ja "nur" ein Antrag auf Veranlagung. Den Antrag kann man auch zurücknehmen, dafür muss die Festsetzung die auf Grund des Antrages ergangen ist aber noch änderbar sein.
»Ich schwöre, dass ich mein Amt nach bestem Wissen und Können führen, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die Landesverfassung und das Recht achten und verteidigen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.« |
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