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Bonuszahlungen der Krankenkassen
17.09.2015, 16:24
Beitrag: #5
RE: Bonuszahlungen der Krankenkassen
Bei "normalen AN" , die pflichtversichert sind, handelt es sich m.E. immer um Erstattungen aus einem Bonusprogramm. Im Urteil des FG Rheinland Pfalz ist es, zumindest lese ich es so heraus, egal. Die Rückzahlung erfolgt aufgrund Vorsorgeuntersuchungen, gesundheitsbewusstem Verhalten (Sport, Rauchen) usw. Die hat nichts direkt mit dem Beitrag für die Basisversorgung zu tun. Diese beiden Dinge seien nicht gleichartig und/oder vergleichbar.

Aber in diesem Zusammenhang stellt sich mir noch eine andere Frage:
Einige Bonuszahlungen haben keine steuerl. Auswirkung, da die übrigen Vorsorgeaufwendungen trotzdem noch über den 3.800,- Höchstbetrag liegen.
Macht es trotzdem Sinn auf RdV zu bestehen, da der Vorläufigkeitskatalog ja die „beschränkte Abziehbarkeit v. sonst. Vorsorgeaufwendungen“ beinhaltet?
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RE: Bonuszahlungen der Krankenkassen - Opa - 17.09.2015 16:24

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