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Änderung der Veranlagungsart: Was stimmt denn nun?
16.08.2015, 20:22
Beitrag: #2
RE: Änderung der Veranlagungsart: Was stimmt denn nun?
Zitat:Ich verstehe das Gesetz so wie Paus, also Änderung der Veranlagungsart möglich bis zur Bestandskraft eines (oder beider?) Steuerbescheide.
Hm, so für sich betrachtet nicht.

Nur wenn ein Steuerbescheid geändert, aufgehoben oder berichtigt wurde, sonst nicht.
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RE: Änderung der Veranlagungsart: Was stimmt denn nun? - Petz - 16.08.2015 20:22

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