Einzelveranlagung/getrennte Veranlagung
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01.06.2007, 12:59
Beitrag: #6
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RE: Einzelveranlagung/getrennte Veranlagung
Hallo,
ich denke, die Formulierung des § 26 ist diesbezüglich klar und eindeutig. Man kann es allerdings auch aus dem Sprachgebrauch her ableiten. Eine getrennte Veranlagung setzt voraus, dass hier auch eine Zusammenveranlagung vorgenommen werden kann. Zusammen veranlagt werden aber nur mehrere Personen, mindestens zwei. Wollen diese nun nicht gemeinsam (zusammen) veranlagt werden, so geht halt nur eine getrennte Veranlagung. Eine Einzelveranlagung ist immer die Veranlagung eines Einzelnen, also einer Person, der die Voraussetzung der gemeinsen Veranlagung fehlen. Zieht man sich den § 25 EStG hinzu, wird das noch deutlicher als aus dem § 26 EStG. |
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