§ 8 EStDV
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29.07.2015, 21:01
Beitrag: #3
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RE: § 8 EStDV
Danke für die Antwort.
Er trägt 50 % der Aufwendungen entsprechend seinem Miteigentumsanteil, nach BFH sind seine Aufwendungen vorrangig den von ihm genutzten Räumen zuzuordnen. Die Miteigentümer haben extra ein Hauskonto eingerichtet, auf das jeder gleichviel einzahlt und von dem die Kosten abgehen. Beste Grüße Vorwitzig |
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RE: § 8 EStDV - Vorwitzig - 29.07.2015 21:01
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