Steuerberater

Normale Version: § 8 EStDV
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HalloCool,

hat jemand von Euch Erfahrung mit § 8 EStDV?

Folgendes Problem:
Stpfl. hat zusammen mit Ehefrau ein Haus gekauft. 20 % des Hauses nutzt er für eigenbetriebliche Zwecke. AK für Haus 180.000 €.

Der betrieblich genutzte Miteigentumsanteil des Stpfl. hat einen Wert von 18.000 €.
Nun gibts aber noch den zweiten Miteigentumsanteil, den er auch betrieblich nutzt und der nach BFH als sog. materielles Wirtschaftsgut Betriebsvermögen wird.

Kann der Stpfl. für seinen Miteigentumsanteil § 8 EStDV in Anspruch nehmen oder werden hier beide Miteigentumsanteile zusammengefasst?

Wie verhält es sich mit dem anderen Miteigentumsanteil? Ist auf diesen auch § 8 EStDV anwendbar?
Materielles WG doch nur wenn er die Aufwendungen getragen hat. Ansonsten VV von EF an EM
Danke für die Antwort.

Er trägt 50 % der Aufwendungen entsprechend seinem Miteigentumsanteil, nach BFH sind seine Aufwendungen vorrangig den von ihm genutzten Räumen zuzuordnen. Die Miteigentümer haben extra ein Hauskonto eingerichtet, auf das jeder gleichviel einzahlt und von dem die Kosten abgehen.
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