29.07.2015, 17:31
Hallo
,
hat jemand von Euch Erfahrung mit § 8 EStDV?
Folgendes Problem:
Stpfl. hat zusammen mit Ehefrau ein Haus gekauft. 20 % des Hauses nutzt er für eigenbetriebliche Zwecke. AK für Haus 180.000 €.
Der betrieblich genutzte Miteigentumsanteil des Stpfl. hat einen Wert von 18.000 €.
Nun gibts aber noch den zweiten Miteigentumsanteil, den er auch betrieblich nutzt und der nach BFH als sog. materielles Wirtschaftsgut Betriebsvermögen wird.
Kann der Stpfl. für seinen Miteigentumsanteil § 8 EStDV in Anspruch nehmen oder werden hier beide Miteigentumsanteile zusammengefasst?
Wie verhält es sich mit dem anderen Miteigentumsanteil? Ist auf diesen auch § 8 EStDV anwendbar?

hat jemand von Euch Erfahrung mit § 8 EStDV?
Folgendes Problem:
Stpfl. hat zusammen mit Ehefrau ein Haus gekauft. 20 % des Hauses nutzt er für eigenbetriebliche Zwecke. AK für Haus 180.000 €.
Der betrieblich genutzte Miteigentumsanteil des Stpfl. hat einen Wert von 18.000 €.
Nun gibts aber noch den zweiten Miteigentumsanteil, den er auch betrieblich nutzt und der nach BFH als sog. materielles Wirtschaftsgut Betriebsvermögen wird.
Kann der Stpfl. für seinen Miteigentumsanteil § 8 EStDV in Anspruch nehmen oder werden hier beide Miteigentumsanteile zusammengefasst?
Wie verhält es sich mit dem anderen Miteigentumsanteil? Ist auf diesen auch § 8 EStDV anwendbar?