Richtige Ermittlung eines Veräußerungsgewinns
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16.07.2015, 15:47
Beitrag: #16
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RE: Richtige Ermittlung eines Veräußerungsgewinns
Dass das Finanzamt die rd. 1Mio in Abzug bringt dürfte unzweifelhaft sein. Meiner Meinung und längerer Überlegung nach lediglich an der falschen Stelle bzw. zum falschen "Zeitpunkt".
Nach § 7 Satz 1 GewStG ist bei der Ermittlung des Gewerbeertrags der nach dem EStG und KStG ergebende Gewinn zu Grunde zu legen. Beim laufenden Gewinn ist dies hier § 4 (1) EStG und beim Veräußerungsgewinn § 16 (2) EStG. Wegen des § 7 Satz 2 GewStG besteht der Gewerbeertrag demnach aus zwei Komponenten. Die Auflösung bzw. Berücksichtigung der Ergänzungsbilanz erfolgt m.E. bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinnes und nicht bei der Ermittlung des laufenden Gewinns. Alles andere führt nicht nur in der GewSt sondern auch in der ESt zu Ergebnissen, die von der Verwaltung erst recht nicht gewollt sein können. "Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N. |
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![]() phönix (16-07-2015) |
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