Richtige Ermittlung eines Veräußerungsgewinns
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15.07.2015, 12:02
Beitrag: #10
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RE: Richtige Ermittlung eines Veräußerungsgewinns
Der BFH beantwortet die Frage mit dem Sinn und Zweck der ErgBil. Vgl. BFH vom 18.05.1995 IV R 20/94: Eine ErgBil ist neutral aufzulösen, wenn sie bei Buchwerteinbringung gebildet wurde und später eine Realteilung erfolgt.
Was ist der Sinn und Zweck der ErgBil im Fall? Der Käufer (1988) hatte Mehranschaffungskosten. Diese sollten nicht "unter den Tisch fallen", sondern "korrespondierend" (IV R 1/11 schränkt das weiter ein) abgeschrieben werden. Das spricht dafür, die ErgBil aufzulösen und zwar erfolgswirksam. Auf der anderen Seite würde das einmal entstandene negative Kap in der Gesamthand so dauerhaft und immer zu einem gewstl Veräußerungsgewinn führen. Der Erwerber wird ja eine äquivalente ErgBil aufstellen, weil in der Gesamthand immernoch ein negatives Kapital besteht, also 1€ immernoch "MehrAK" auslöst. Würde dann der schnelle und mehrfache Verkauf dieses Kommanditanteils - unterstellt jeweils zu 1€ - nun mehrfach zur erfolgswirksamen Auflösung führen? Das will so nicht recht in meinen Kopf. |
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![]() fliederus2 (15-07-2015), phönix (15-07-2015) |
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