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nachträgl. Zusammveranl.
10.07.2015, 18:11
Beitrag: #9
RE: nachträgl. Zusammveranl.
(08.07.2015 17:57)Opa schrieb:  Seht Ihr noch eine Chance für die Zusammenveranlagung?

Ja, dürfte kein Problem sein, einfach mal beantragen.

Denn anderenfalls könnte man dieses hier tun:
Steuererklärung für EM abgeben, auf Steuerbescheid warten, Einspruch einlegen und dann ZV beantragen.

Das kann man abkürzen, indem man gleich Aufhebung Steuerbescheid EF und ZV für beide beantragt.

Das haben wir sinngemäß bei Lebenspartnerschaften hundertfach gemacht als entschieden wurde, dass auch hier ZV möglich ist.
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nachträgl. Zusammveranl. - Opa - 08.07.2015, 17:57
RE: nachträgl. Zusammveranl. - Opa - 09.07.2015, 15:30
RE: nachträgl. Zusammveranl. - Jive - 09.07.2015, 22:39
RE: nachträgl. Zusammveranl. - Petz - 10.07.2015 18:11
RE: nachträgl. Zusammveranl. - Opa - 12.07.2015, 09:31

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