Abzug von KESt/Soli bei insolventer GmbH
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11.06.2015, 09:35
Beitrag: #2
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RE: Abzug von KESt/Soli bei insolventer GmbH
Naja, was ist da schon groß kompliziert? Man beantragt beim HR, dass der ehem. GF zum Nachtragsliquidator bestellt wird. Man sagt sogleich, dass es um einen beschränkten Aufgabenkreis (hier Einreichung KStE zur Erlangung 1000,--) geht, damit die Gebühr nach einem möglichst geringen Wert geht. Dann füllt der GF das KSt Formular aus und legt die Bescheinigung bei und bittet beim FA zugleich um Überweisung auf sein Konto, wenn der InsoV bereits alles verteilt hat und keine Ansprüche mehr hat (ggf kann der das auch bescheinigen). Natürlich müsste man wieder schauen, ob die Ausschüttung der 1.000,- dann wiederum für die GmbH KapESt Pflichtig wird oder ob es als Rückzahlung von Nennkapital durchgeht (ESt-Folgen beim Gesellschafter zu beachten).
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![]() lieschenmueller (11-06-2015) |
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Abzug von KESt/Soli bei insolventer GmbH - lieschenmueller - 11.06.2015, 09:13
RE: Abzug von KESt/Soli bei insolventer GmbH - showbee - 11.06.2015 09:35
RE: Abzug von KESt/Soli bei insolventer GmbH - lieschenmueller - 11.06.2015, 09:51
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