11.06.2015, 09:13
Kurioser Fall...
Ein Einmalmandant hat uns beauftrag seinen Steuerbescheid zu prüfen. Unter anderem hat er als ehemaliger GGF einer inzwischen liquidierten GmbH im Jahr 2013 auf Grund eines Pfandrechtes die Auszahlung der Rückdeckungsversicherung hinsichtlich der Pensionszusage erhalten...
Dabei hat die Versicherung KESt/Soli einbehalten für die erwirtschafteten Erträge, der Rest wurde an den Insolvenzverwalter ausbezahlt, der hat noch 4% für die Insolvenzmasse einbehalten und den dann verbleibenden Betrag an den Mandant ausbezahlt.
Natürlich hat der Insolvenzverwalter keine Steuererklärung für die GmbH gemacht und dem Mandant geschrieben, er würde die KESt vom FA zurück erhalten. Die KESt-Bescheinigung lautet auf die GmbH...
ESt-Stelle sieht sich völlig außer Stande da was zu machen (verständlich).
KÖSt sagt: Ihr könnt die GmbH nochmal aufleben lassen (Nachtragsliquidation?) und dann eine Steuererklärung für 2013 für die GmbH abgeben (das ist ja nun mit viel Aufwand und Kosten verbunden, das lohnt sich nicht wg. 1T€ KESt).
Fällt jemand von Euch noch irgendwas ein, wie der Mandant ggf. noch an dieses Geld kommen könnte? Mir fällt nichts dazu ein...
Viele Grüße und viel Spaß beim grübeln ;-)
Ein Einmalmandant hat uns beauftrag seinen Steuerbescheid zu prüfen. Unter anderem hat er als ehemaliger GGF einer inzwischen liquidierten GmbH im Jahr 2013 auf Grund eines Pfandrechtes die Auszahlung der Rückdeckungsversicherung hinsichtlich der Pensionszusage erhalten...
Dabei hat die Versicherung KESt/Soli einbehalten für die erwirtschafteten Erträge, der Rest wurde an den Insolvenzverwalter ausbezahlt, der hat noch 4% für die Insolvenzmasse einbehalten und den dann verbleibenden Betrag an den Mandant ausbezahlt.
Natürlich hat der Insolvenzverwalter keine Steuererklärung für die GmbH gemacht und dem Mandant geschrieben, er würde die KESt vom FA zurück erhalten. Die KESt-Bescheinigung lautet auf die GmbH...
ESt-Stelle sieht sich völlig außer Stande da was zu machen (verständlich).
KÖSt sagt: Ihr könnt die GmbH nochmal aufleben lassen (Nachtragsliquidation?) und dann eine Steuererklärung für 2013 für die GmbH abgeben (das ist ja nun mit viel Aufwand und Kosten verbunden, das lohnt sich nicht wg. 1T€ KESt).
Fällt jemand von Euch noch irgendwas ein, wie der Mandant ggf. noch an dieses Geld kommen könnte? Mir fällt nichts dazu ein...
Viele Grüße und viel Spaß beim grübeln ;-)