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Zeitpunkt der Gewinnrealisierung
14.04.2015, 11:54
Beitrag: #14
RE: Zeitpunkt der Gewinnrealisierung
(14.04.2015 09:10)showbee schrieb:  Eine Rückstellung könnte nicht in Höhe des Nettorechnungsbetrags gebildet werden, da nur die zukünftigen Vollkosten anzusetzen sind, Gewinnerwartung ist nicht rückstellfähig.
O.K., aber das zwingt eigentlich zu dem Schluss, dass der Handwerker seinen Gewinn doch schon mit Rechnungstellung und Zahlungseingang erzielt. Fakturiert ist endgültig, das Geld ist auch da (und wird vermutlich nicht auf ein Sperrkonto gelegt), sein Gewinn hängt folglich nur noch davon ab, wie viele Kosten er für die Abarbeitung aufbringen muss. Und für diese kann er die Rückstellung bilden.
Wen interessiert´s, ob der Vorgang "eigentlich" in ein späteres Jahr gehört? Doch wohl nur den, der ihm oder der Kommune aus der falschen Rechnungsstellung einen Strick drehen will.
Eine ausdrücklich als SR ausgewiesene und bezahlte Rechnung würde ich in meinem Büro nicht als AZ buchen lassen.
Da würde ich schon eher den Handwerker bitten, seine Kostenkalkulation im Hinblick auf die Rückstellung nochmal zu überprüfen.

Jaja, das liebe Haushaltsrecht ...
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RE: Zeitpunkt der Gewinnrealisierung - tosch - 14.04.2015 11:54

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