Zeitpunkt der Gewinnrealisierung
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13.04.2015, 22:35
Beitrag: #10
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RE: Zeitpunkt der Gewinnrealisierung
Für mich stellt die Zahlung der Kommune eine erhaltene Anzahlung auf zukünftig zu erbringende Leistungen (also Ausweis unter Passiva in der Bilanz) dar. Würde unser Handwerker nämlich seine geschuldete Leistung zukünftig nicht erbringen, würde die Kommune schon Mittel und Wege finden, sich das gezahlte Geld zurückzuholen. Eine Abnahme hat es nicht gegeben, konnte es auch nicht geben, schlicht weil noch nichts fertig war bzw. noch nicht einmal mit dem Vorhaben begonnen wurde. Deshalb ist meines Erachtens unser Handwerker auch nicht reich, auch wenn er zwischenzeitlich viel Geld auf dem Konto hat.
schönen Tag noch phönix |
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