Zeitpunkt der Gewinnrealisierung
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13.04.2015, 21:50
Beitrag: #9
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RE: Zeitpunkt der Gewinnrealisierung
Anderer Ansicht: tosch :)
Der Handwerker rechnet sich nicht reich, er ist es. Lt. SV hat die Gemeinde seine Rechnung umgehend und noch im alten Jahr beglichen. Er hat also z.B. € 50.000 auf der Bank. Damit ist seine Forderung erloschen. Wie willst Du das Geld verbuchen? Es ist betrieblicher Erlös. Um diesen gewinneutral zu stellen, wird die Rückstellung mit € 50.000 per Aufwandskonto gebildet. Und bei Fertigstellung der Maßnahme Gewinn erhöhend aufgelöst. Damit wird der Gewinn im "richtigen" Jahr versteuert. Natürlich kann man darüber streiten, ob die Rückstellung nicht zu hoch ist, wenn aber noch nichts vom Auftrag abgearbeitet ist, halte ich den Ansatz in Höhe des Erlöses für realistisch. |
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