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Organschaft / Verlustvorträge
18.03.2015, 09:05
Beitrag: #6
RE: Organschaft / Verlustvorträge
Zunächst: War der Verlustvortrag nicht vorrangig durch KapRL aufzulösen? Müsste man in die Satzung der OG schauen.

Wenn VV zum 31.12. stehen bleibt und Org am 1.1. anfängt ein klassischer Fall der vororg. Minderabführung, vgl. das Bsp. aus dem Gosch (§ 14 Rn. 421a):

Zitat:Beispiel:

In 01 hat OG einen Verlust von 100 000 erlitten. In 02, dem ersten Jahr der Organschaft mit OT, erzielt OG ein Einkommen von 300 000. – Steuerlich ist in 02 dem OT ein Einkommen von 300 000 zuzurechnen. Handelsbilanziell ist gem. § 301 AktG der vororganschaftliche Verlust jedoch auszugleichen, so dass nur ein Gewinn von 200 000 an OT abgeführt werden kann (Minderabführung).

Auch dieser Fall ist in der steuerlichen Behandlung gedanklich dem Sachverhalt gleichzusetzen, als hätte die OG im ersten Schritt an OT 300 000 abgeführt und dann zum Ausgleich des Verlusts im Wege der Einlage 100 000 erhalten. Die vororganschaftliche Minderabführungberührt bei der OG gem. § 27 VI das Einlagekonto, und der OT bildet einen aktiven Ausgleichsposten (§ 14 IV 1).

Da gab es mE auch einen Erlass dazu.
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RE: Organschaft / Verlustvorträge - showbee - 18.03.2015 09:05

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