Progressionsvorbehalt oder Einkünfte
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12.02.2008, 09:06
Beitrag: #10
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RE: Progressionsvorbehalt oder Einkünfte
ulrike schrieb:du kommst also zum gleichen ( wünschenswerten ) Ergebnis wie ich! Hallo, so langsam verzweifle ich an Ulrike! Liest du auch die Art. und Nr. die ich zitiere? Im ersten Beitrag sprichst du: müssen diese voll hinzugerechnet werden oder geht die günstigere Variante 2 mit dem Progessionsvorbehalt Und ich lege lang und breit dar, nein: Freistellung + PVB geht NICHT, weil volle Versteuerung und Anrechnung ausländischer Steuer! Hast du in die Nr. 2 des besagten DBA Artikels geschaut? Weisst du was in § 34c Abs. 1 EStG steht? Das mit dem Einspruch würde ich mir unter diesen Voraussetzungen nochmals überlegen, gerade in Punkto fraglicher Gebührenrechnung für die Mandanten. Mfg vom showbee |
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