Progressionsvorbehalt oder Einkünfte
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09.02.2008, 13:18
Beitrag: #7
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RE: Progressionsvorbehalt oder Einkünfte
noch eine Korrektur zu eben: Art. 17 lese ich als "selbst.Tätigkeit" und sie war angestellt.
Außerdem ist Art. 24 Abs 1 für "ansässig in D" und das war sie doch überwiegend 2006, daher auch unbeschränkte Steuerpflicht für sie! Und Art. 24 Abs 2 ist für "ansässig in CH" - das wäre dann für 2007 interessant. Werde nochmal über das Wochenende überlegen! Wäre für weitere Tipps dankbar. Viele Grüße aus Berlin Ulrike |
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