Einzelveranlagung/getrennte Veranlagung
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01.06.2007, 09:54
Beitrag: #1
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Einzelveranlagung/getrennte Veranlagung
Hallo,
im Forum steuernetzt.de finde ich keine Untestützung für meine Darstellung. Deshalb versuche ich es hier nochmal. Streitpunkt: Kann ein Steuerpflichtiger, der eine getrennte Veranlagung lt. § 26 EStG machen kann auch eine Einzelveranlagung machen. Es ist mir klar, dass eine getrennte Vlg. durch eine Abstimmung z.B. Aufteilung der a.g.B. günstiger sein kann. Im Leben ist es aber oftmals so, dass die "Beiden" nicht mehr zu einander finden. Nach dem Jahr der Trennung ist eh nur die Einzel-Vlg. möglich. Mit welcher Konsequenz zumBeispiel bzgl. der Formulareinträge ist eine Einzelveranlagung möglich? Oerdiz behauptet, (§26 EStG listet die Veranlagungsarten auch nur so auf) dass eine Einzelveranlagung lt. Gesetz nicht möglich ist. Mein Standpunkt ist, das Gesetz verbietet auch keine Einzelveranlagung. Hier kann man doch auch mal rein akademisch diskutieren. Ich habe viele andere Beispiele, wo ich ebenso diskutieren würde, ... was nicht verboten ist, das ist erlaubt im Steuerrecht und wird erstmal beantragt. mfg Dr. H.C. Freak ![]() |
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