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Progressionsvorbehalt oder Einkünfte
08.02.2008, 18:33
Beitrag: #5
RE: Progressionsvorbehalt oder Einkünfte
ulrike schrieb:(...) sie zieht im September 2006 mit Kind in die Schweiz/ihre Heimat. (...) und auch Einkünfte in der Schweiz, die dort besteuert wurden.( sehr niedrige Steuer übrigens). (...)

Nana... Art. 24 Abs. 1 Nr. 1d DBA nimmt Einkünfte nach Art. 17 aus und die liegen hier wohl vor, insoweit ist wohl Nr. 2 doch die richtige Hausnummer!
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RE: Progressionsvorbehalt oder Einkünfte - showbee - 08.02.2008 18:33

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