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Progressionsvorbehalt oder Einkünfte
08.02.2008, 14:08
Beitrag: #3
RE: Progressionsvorbehalt oder Einkünfte
danke für die Rückmeldung, gut, dass das DBA Schweiz nur 83 Seiten hat!
Ich werde auf jeden Fall einen Einspruch einlegen, denn die Ehefrau hatte ihren Wohnsitz bereits aus D abgemeldet, nur der Ehemann nicht. FA bezieht sich auf Art. 24 Abs. 1 Nr. 2 DBA, ich werde auf Nr. 1d pochen! Geht immerhin um ca. 2.400,--.

Danke Petz, ich werde berichten, falls Interesse vorliegt, wie es ausgeht!

Gruß Ulrike
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RE: Progressionsvorbehalt oder Einkünfte - ulrike - 08.02.2008 14:08

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