Progressionsvorbehalt oder Einkünfte
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06.02.2008, 18:44
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06.02.2008 18:57 von Petz.)
Beitrag: #2
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RE: Progressionsvorbehalt oder Einkünfte
Nach Art 14 DBA Schweiz zunächst Versteuerung in D, es sei denn, in der Schweiz liegt eine feste Einrichtung vor.
Und das dürfte bei einem Schauspieler der Fall sein (=Theater), also Versteuerung in die Schweiz verlagert. Nach Art 24 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c) sind diese Einkünfte von der BMG der deutschen Steuer ausgenommen und unterliegen damit in D nach § 32b Abs. 1 Nr. 3 EStG dem Progressionsvorbehalt. |
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