Progressionsvorbehalt oder Einkünfte
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06.02.2008, 14:40
Beitrag: #1
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Progressionsvorbehalt oder Einkünfte
Liebe Kollegen und Kolleginnen,
ich brauche nur mal kurz eine Bestätigung meiner Überlegungen, ob ich nicht total schief liege: Ehepaar, beide Schauspieler mit verschiedenen Engagements: er voll in D ( Steuerkarte- ganz normal), sie zieht im September 2006 mit Kind in die Schweiz/ihre Heimat. Sie hat sowohl Lohnsteuerkarten-Einkünfte in D bis 8/06, etwas GSE und auch Einkünfte in der Schweiz, die dort besteuert wurden.( sehr niedrige Steuer übrigens). Keine eheliche Trennung- nur wegen der Engagements! Frage Steuer 2006: beide voll in D Einkünfte aus der Schweiz: müssen diese voll hinzugerechnet werden oder geht die günstigere Variante 2 mit dem Progessionsvorbehalt? Ich fürchte Variante 1 ( da beide unbeschränkt...), wenn doch Variante 2, wie kann man das begründen? Ab 2007 ist es eigentlich klar, da auf jeden Fall Progr.vorbehalt oder gertennte VA - muss ich erst die Zahlen sehen. Vielleicht hat jemand einen Tipp für mich? Oder auch nur eine kurze Bestätigung der Variante 1. Danke Ulrike |
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