§ 174 AO
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13.10.2014, 22:30
Beitrag: #6
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AW: § 174 AO
Das Problem ist dass meines Wissens noch immer keine maschinelle Prüfung dabei ist.
Vor jeder Neuaufnahme mach ich eine bundesweite Abfrage. Aber ein schlechter Tag des Bearbeiters mit Tippfehler bei der Suche reicht um jemanden doppelt zu erfassen. Die E-daten (Lohn, Krankenkasse, etc.) können jedoch nur einmal verwendet werden. Wie also eine Erstattung erfolgen konnte ist mir ein Rätsel. Sollte auf beiden Erklärungen die richtige Steuernummer gestanden haben ist es zwar noch unwahrscheinlicher aber das würde ich nicht für ausgeschlossen halten. Dafür hab ich schon zuviel Blödsinn in Akten gesehen. ![]() |
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Nachrichten in diesem Thema |
RE: § 174 AO - meyer - 11.10.2014, 14:35
RE: § 174 AO - Opa - 10.10.2014, 10:07
RE: § 174 AO - Vorwitzig - 13.10.2014, 10:36
AW: § 174 AO - Sirius - 13.10.2014 22:30
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