09.10.2014, 21:16
Ich habe für einen Mandanten eine Steuererklärung mit Elster und elektr. Signatur eingereicht.
Dem Mandant hatte ich die Steuererklärung noch mal auf herkömmlichen Formularen ausgedruckt, damit er sie besser überprüfen kann.
Dieses Formular hat der Mandant unterschrieben und an das Finanzamt geschickt. Jetzt waren also zwei gleiche Steuererklärungen mit derselben Steuernummer und derselben ID-Nummer beim gleichen Finanzamt eingegangen.
Da der Mdt. das erste Jahr Einkünfte aus Gewerbebetrieb erklärt hatte, wurde ihm statt der alten AN-Steuernummer neue Steuernummern zugeteilt - und zwar zwei verschiedene (Wozu muss man eigentlich eine ID-Nummer angeben, wenn die nicht benutzt wird?). Es wurden sodann im Zeitabstand von 5 Monaten zwei Steuerbescheide gleichen Inhalts erlassen. Es gab dann zwei mal die gleiche Einkommensteuererstattung.
Ist das ein Fall des § 174 AO? Kann das Finanzamt den zweiten Steuerbescheid aufheben?
Hat der Steuerpflichtige durch Einreichung zweier identischer Steuererklärungen die widerstreitende Steuerfestsetzung verursacht?
Dem Mandant hatte ich die Steuererklärung noch mal auf herkömmlichen Formularen ausgedruckt, damit er sie besser überprüfen kann.
Dieses Formular hat der Mandant unterschrieben und an das Finanzamt geschickt. Jetzt waren also zwei gleiche Steuererklärungen mit derselben Steuernummer und derselben ID-Nummer beim gleichen Finanzamt eingegangen.
Da der Mdt. das erste Jahr Einkünfte aus Gewerbebetrieb erklärt hatte, wurde ihm statt der alten AN-Steuernummer neue Steuernummern zugeteilt - und zwar zwei verschiedene (Wozu muss man eigentlich eine ID-Nummer angeben, wenn die nicht benutzt wird?). Es wurden sodann im Zeitabstand von 5 Monaten zwei Steuerbescheide gleichen Inhalts erlassen. Es gab dann zwei mal die gleiche Einkommensteuererstattung.
Ist das ein Fall des § 174 AO? Kann das Finanzamt den zweiten Steuerbescheid aufheben?
Hat der Steuerpflichtige durch Einreichung zweier identischer Steuererklärungen die widerstreitende Steuerfestsetzung verursacht?