§ 174 AO
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13.10.2014, 10:36
Beitrag: #5
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RE: § 174 AO
für mich stellt sich die Frage, wie es möglich ist, dass derselbe Steuerpflichtige, der seine ID-Nummer angibt, zwei verschiedene Steuernummern zugewiesen bekommt. Wozu gebe ich die ID-Nummer an, wenn diese gar nicht benutzt wird um abzugleichen, ob der Steuerpflichtige bereits eine gültige Steuernummer zugeteilt bekommen hat?
Ich glaube auch nicht, dass es ein Einzelfall ist, dass Leute ihre Steuererklärung mit Elster einreichen und dann trotzdem die Steuererklärung auf Papier nachreichen, weil sie denken, sie müßten das noch machen. Ich habe das bereits einmal bei einem anderen Finanzamt erlebt: Steuerklärung für 2011 eingereicht, Steuerpflichtiger bekam neue Steuernummer zugeteilt. Sodann die Steuererklärung für 2012 mit der neuen Steuernummer eingereicht, neue Steuernummer zugeteilt bekommen und Anmahnung, dass man doch bitte Steuererklärung für 2011 einreichen möge????? Beste Grüße Vorwitzig ![]() |
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Nachrichten in diesem Thema |
RE: § 174 AO - meyer - 11.10.2014, 14:35
RE: § 174 AO - Opa - 10.10.2014, 10:07
RE: § 174 AO - Vorwitzig - 13.10.2014 10:36
AW: § 174 AO - Sirius - 13.10.2014, 22:30
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