§ 174 AO
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11.10.2014, 14:35
Beitrag: #4
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RE: § 174 AO
(09.10.2014 22:00)showbee schrieb: Müsste 174 (2) sein, weil die Rückausnahme nicht gelten sollte. Der Stpfl hat nämlich zwei vollständige EStE auf beiden möglichen Wegen abgegeben, nicht etwa nur eine EStE und eine Kopie dazu. FA hat recht lange Zeit dies mitzubekommen; vgl die Frist in Abs 1. Da aber mE keine Verzinsung droht, sollte man einfach mal die Füße still halten. Man sollte aber nicht, um den Vorteil zu erhalten nun alle Jahre wieder so vorgehen... Zu der Rückausnahme könnte man sich aber auch streiten (Änderung zu Lasten Stpfl. nur, wenn auf dessen Antrag zurückgehend), da es sich ja zweimal um die gleiche Erklärung handelte (mit Angabe jeweils der gleichen Steuernummer). Das würde ich nicht als eindeutig ansehen. Warum soll keine Verzinsung drohen wenn es zur späteren Änderung kommt? Habe ich da was übersehen? |
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RE: § 174 AO - meyer - 11.10.2014 14:35
RE: § 174 AO - Opa - 10.10.2014, 10:07
RE: § 174 AO - Vorwitzig - 13.10.2014, 10:36
AW: § 174 AO - Sirius - 13.10.2014, 22:30
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