Organschaft / Verlustvorträge
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10.10.2014, 09:05
Beitrag: #1
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Organschaft / Verlustvorträge
Hallo zusammen,
ich bräuchte mal zum folgenden SV eine Einschätzung: B-GmbH erwirbt die C-GmbH unterjährig in 2014. In der Handelsbilanz wird zum 31.12.2014 ein Verlustvortrag T€2.000 ausgewiesen. Steuerlich sind diese unstreitig wegen § 8c KStG untergegangen. Ab 2015 wird ein GAV i.S.d §§ 14, 17 KStG wirksam abgeschlossen. Angenommen die C-GmbH (OG) erwirtschaftet in 2015 einen Gewinn von T€500. Wegen § 301 AktG (analoge Anwendung?) kann dieser Gewinn nicht an die B (OT) abgeführt werden und folglich bei der B keine Buchung "Forderungen verbundene Unternehmen gegen Erträge aus Beteiligungen" erfolgen. Verstehe ich es richtig, dass das Einkommen der C von T€ 500 der B zuzurechnen ist aber dann gemäß §§ 14 (3) 2, 8 (3) 3 KStG bei der Ermittlung des zvE der B wieder abzuziehen ist und der Betrag von T€ 500 bei der C in das steuerliche Einlagekonto fließt? Schönen Tag Tax "Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N. |
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Organschaft / Verlustvorträge - Taxman - 10.10.2014 09:05
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