Elternzeit abbrechen
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22.09.2014, 11:30
Beitrag: #1
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Elternzeit abbrechen
Die Mitarbeiterin eines Mandanten will ihre Elternzeit (bis Ende Oktober) 2 Wochen vorzeitig beenden und ab Mitte Oktober wieder arbeiten.
Bei der letzten Schwangerschaft war sie überwiegend arbeitsunfähig und man hört ![]() Einer vorzeitigen Beendigung der Elternzeit muss der Arbeitgeber zustimmen § 16 Abs. 3 BEEG. Angesichts der wieder zu erwartenden Schwangerschaftsprobleme stellt sich mir nun die Frage, warum sie vorzeitig wieder in Arbeit will. Welche Vorteile hat sie davon? Bzw. welche Nachteile der Arbeitgeber? Fangen da wieder irgendwelche Fristen an zu laufen? |
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Nachrichten in diesem Thema |
Elternzeit abbrechen - tosch - 22.09.2014 11:30
RE: Elternzeit abbrechen - Opa - 22.09.2014, 12:28
RE: Elternzeit abbrechen - tosch - 22.09.2014, 14:06
RE: Elternzeit abbrechen - Dragon - 23.09.2014, 08:46
Elternzeit abbrechen - limo - 22.09.2014, 19:29
RE: Elternzeit abbrechen - tosch - 22.09.2014, 23:29
Elternzeit abbrechen - limo - 23.09.2014, 07:28
RE: Elternzeit abbrechen - Kiharu - 24.09.2014, 08:37
RE: Elternzeit abbrechen - tosch - 24.09.2014, 09:05
RE: Elternzeit abbrechen - tolledeu - 25.09.2014, 09:38
RE: Elternzeit abbrechen - Opa - 24.09.2014, 08:50
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