das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
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06.09.2014, 09:05
Beitrag: #362
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das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
Ich bin mehrheitlich bei Petz; in meinem alten Büro haben wir EStVZ nicht vorab verifiziert. Wenn der Mdt die nicht vorgelegt hat, haben wir eben die Erstattung nicht genau berechnet, sondern unter Vorbehalt der VZ lt Festsetzungen angegeben. Wenn du also für Oma Pütz einen Extraservice anbieten willst ("soviel bekommen'se wieder"), dann musst du eben Elster-Konto nutzen.
VZ abgleichen muss man eigentlich nur bei KapGes für die Rückstellungsberechnung. Die haben aber idR LastschriftErm dem FA gegeben. Und wenn man in der Kasse nur wegen den Schluder-KapGes anrufen würde, wäre es auch kein Problem. Aber wenn ihr tatsächlich wegen der 12er UStVA anruft, dann kann ich den Ärger verstehen. |
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