das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
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04.09.2014, 14:45
Beitrag: #349
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RE: das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
Ihr könnt ja mal Spasseshalber auf der Internetseite des Bundsbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit nachlesen, was man zu "auskunftspflicht Finanzverwaltung Datenschutz" so findet ...:
Demnach besteht das verfassungsrechtlich gebotene Auskunftsrecht der Betroffenen über die zu ihrer Person gespeicherten Daten auch gegenüber der Finanzverwaltung und ist grundsätzlich voraussetzungslos zu gewähren. Diese Forderung wird bekräftigt durch einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 10. März 2008 (1 BvR 2388/03) und würde auch die Entwicklung im Informationsfreiheitsrecht des Bundes und der Länder nachvollziehen (siehe etwa Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 14. Mai 2012, 7 B 53.11). Trotzdem gewährt die Finanzverwaltung den Betroffenen weiterhin nur bei Darlegung eines „berechtigten Interesses“ Auskunft zu ihren gespeicherten Daten. Diese weitgehende Einschränkung des Auskunftsrechts stellt eine unverhältnismäßige Verkürzung der verfassungsrechtlich gewährleisteten Rechte der Betroffenen dar. Das Bundesministerium der Finanzen bleibt gefordert, einen voraussetzungslosen Auskunftsanspruch zu gewährleisten und hierzu bereichsspezifische Datenschutzregelungen in der Abgabenordnung zu schaffen. Im Zweifelsfalle jedesmal Beschwerde an den Bundesbeauftragten wegen Verstoss gegen § 34 bundesdatenschutzgesetz stellen :-) "Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten. Wahre Profis gründen eine Bank." - Bertold Brecht - |
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