das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
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04.09.2014, 14:34
Beitrag: #347
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RE: das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
Fordert doch einen Kontoauszug an. Geht doch recht schnell.
Eine Grundlage für die TELEFONISCHE Verweigerung kann nur Paragraph 30 AO sein, weil Zweifel an der Identität bestehen. Wenn ihr aber regelmäßig mit dem FA Kontakt habt, sollte das aber nicht der Grund sein. Ihr könntet euch allenfalls über diese Praxis beschweren, weil eben keine Verpflichtung zur elektronische Abfrage besteht. Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort) |
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