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Kürzung d. KV-Beiträge v. Kindern
08.07.2014, 15:28 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08.07.2014 15:28 von Taxman.)
Beitrag: #4
RE: Kürzung d. KV-Beiträge v. Kindern
In der Regel haben Kinder keinen Anspruch auf Krankengeld, weshalb eine Kürzung um 4% unterbleibt. Bei Kindern in Ausbildung und eigenem Lehrlingsentgelt könnte man da tatsächlich den Standpunkt vertreten, dass aus dem Anspruch auf Krankengeld eine Kürzung von 4% vorzunehmen ist, was ich auch nicht für absolut abwegig halte. Man könnte dies aus § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 10 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe a Satz 2 und 4 EStG herauslesen.

Wie du das nun deinen Mandanten verkaufst ist eine andere Frage. Wink

"Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N.
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RE: Kürzung d. KV-Beiträge v. Kindern - Taxman - 08.07.2014 15:28

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