Kürzung d. KV-Beiträge v. Kindern
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08.07.2014, 15:28
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08.07.2014 15:28 von Taxman.)
Beitrag: #4
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RE: Kürzung d. KV-Beiträge v. Kindern
In der Regel haben Kinder keinen Anspruch auf Krankengeld, weshalb eine Kürzung um 4% unterbleibt. Bei Kindern in Ausbildung und eigenem Lehrlingsentgelt könnte man da tatsächlich den Standpunkt vertreten, dass aus dem Anspruch auf Krankengeld eine Kürzung von 4% vorzunehmen ist, was ich auch nicht für absolut abwegig halte. Man könnte dies aus § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 10 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe a Satz 2 und 4 EStG herauslesen.
Wie du das nun deinen Mandanten verkaufst ist eine andere Frage. ![]() "Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N. |
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Kürzung d. KV-Beiträge v. Kindern - Opa - 07.07.2014, 18:34
RE: Kürzung d. KV-Beiträge v. Kindern - Petz - 07.07.2014, 19:40
RE: Kürzung d. KV-Beiträge v. Kindern - Opa - 08.07.2014, 12:58
RE: Kürzung d. KV-Beiträge v. Kindern - Taxman - 08.07.2014 15:28
RE: Kürzung d. KV-Beiträge v. Kindern - Opa - 08.07.2014, 17:20
Kürzung d. KV-Beiträge v. Kindern - Taxman - 08.07.2014, 18:19
RE: Kürzung d. KV-Beiträge v. Kindern - Opa - 08.07.2014, 18:53
Kürzung d. KV-Beiträge v. Kindern - Taxman - 08.07.2014, 21:37
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