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USt-VA, Neugründung
21.06.2014, 20:09
Beitrag: #9
RE: USt-VA, Neugründung
Die Unternehmereigenschaft besteht noch. Ich schau am Mo. aber, ob es ggf. eine Sonderregelung der Verwaltung gibt. Obwohl ein Unternehmer nur ein "U-Signal" haben darf, bekommt er im Insolvenzfall auch eine weitere Steuernummer für den Gewerbebetrieb, aus dem Einkünfte erzielt werden, die insolvehzfrei sind.

Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort)
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USt-VA, Neugründung - tosch - 20.06.2014, 12:36
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