USt-VA, Neugründung
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21.06.2014, 18:26
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21.06.2014 18:30 von Stadtkatze.)
Beitrag: #7
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AW: RE: USt-VA, Neugründung
(21.06.2014 05:29)ecro schrieb: Hast du dafür was Belastbares? Das widerspricht nämlich meinem Rechtsempfinden, und zwar wegen § 2 (1) Satz 2 UStG: Die Unternehmereigenschaft endet aber auch einmal, und zwar mit der letzten Tätigkeit. Ich habe unterstellt, dass das hier in 2012 war. Wenn in 2014 wieder eine Tätigkeit aufgenommen wird, wird die Unternehmereigenschaft neu begründet. Klar kann man versuchen, irgendwelche Regelungen zu umgehen. Das ist dann aber ggf. Gestaltungsmissbrauch. @Jive.... wurde das Reinigungsunternehmen aufgegeben? Hat der Verwalter den neuen Gewerbebetrieb freigegeben? U.U. kann die Kleinunternehmerregelung angewendet werden. Das sollte aber der SB im FA genau beurteilen können, denn er kennt den kompletten Sachverhalt genau. Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort) |
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USt-VA, Neugründung - tosch - 20.06.2014, 12:36
RE: USt-VA, Neugründung - Opa - 20.06.2014, 13:15
RE: USt-VA, Neugründung - tosch - 20.06.2014, 13:18
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AW: RE: USt-VA, Neugründung - Stadtkatze - 21.06.2014 18:26
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